Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

1. Der Stadtrat beschließt, unabhängig der noch ausstehenden gesetzlichen Regelung der Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern, diesen innerhalb der Stadtverwaltung Schwabach, im Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Sachgebiet Wirtschaftsförderung, anzusiedeln.

2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, gegenüber dem Freistaat Bayern das Optionsrecht auszuüben, wonach die Stadt Schwabach für ihr Gebiet Einheitlicher Ansprechpartner ist.