Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

1. § 21 Abs. 3 Nr. 3.7 der Geschäftsordnung des Stadtrates erhält folgende Fassung:

„Festsetzung des allgemeinen Dienstbeginns und Vorverlagerung des allgemeinen Dienstbeginns nach § 12 Abs. 3 Satz 1 und 2 LbV;“

 

 

2. In § 31 Abs. 1 letzter Halbsatz werden die Wörter „Mitteilung an die Presse zur“

    gestrichen.