Der Jugendhilfeausschuss nimmt von den Ergebnissen und Schlussfolgerungen der Jugendbefragung zustimmend Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse bei zukünftigen Planungen und Überlegungen zur Jugendpolitik zu berücksichtigen.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt von den Ergebnissen und Schlussfolgerungen der Jugendbefragung zustimmend Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse bei zukünftigen Planungen und Überlegungen zur Jugendpolitik zu berücksichtigen.