Die Niederschrift der Sitzung des Planungs- und
Bauausschusses vom 08.12.2009 liegt 15 Minuten vor Beginn der Sitzung des
Planungs- und Bauausschusses öffentlich auf und wird während der Sitzung
herumgereicht. Auf Verlangen eines oder mehrerer Ausschussmitglieder werden
einzelne Beschlüsse aus der Sitzungsniederschrift verlesen.
Ich frage, ob gegen den Inhalt der Beschlüsse
Einwendungen erhoben werden.