Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

1.    Der Sachvortag wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Auswertung der Äußerungen aus der o. g. durchgeführten Unterrichtung der Öffentlichkeit (Betroffenenbeteiligung) wird zugestimmt.

3.    Der Planungs- und Bauausschuss nimmt von den dargestellten Änderungen und Ergänzungen Kenntnis. Mit den o. g. Vorgaben, die in den zeichnerischen und textlichen Teil des Bebauungsplanes eingearbeitet wurden, besteht Einverständnis.

4.    Der Bebauungsplanentwurf S-106-09 „Gewerbegebiet nördliche Abenberger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt vom 18.12.2009 und den textlichen Festsetzungen vom 18.12.2009 wird unter Hinweis auf die Begründung vom 18.12.2009  gebilligt.

5.    Der Bebauungsplanentwurf S-106-09 ist in allen seinen Teilen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB unter Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB einschließlich des Ergebnisses der Vorprüfung  entsprechend § 13 a Abs. 3 Nr. 1, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird erfolgt keine Umweltprüfung (§13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB).