1.
Der
Sachvortag wird zur Kenntnis genommen.
2. Der
Auswertung der Äußerungen aus der o. g. durchgeführten Unterrichtung der
Öffentlichkeit (Betroffenenbeteiligung) wird zugestimmt.
3. Der Planungs- und Bauausschuss nimmt von den dargestellten Änderungen und Ergänzungen Kenntnis. Mit den o. g. Vorgaben, die in den zeichnerischen und textlichen Teil des Bebauungsplanes eingearbeitet wurden, besteht Einverständnis.
4. Der Bebauungsplanentwurf S-106-09 „Gewerbegebiet nördliche Abenberger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt vom 18.12.2009 und den textlichen Festsetzungen vom 18.12.2009 wird unter Hinweis auf die Begründung vom 18.12.2009 gebilligt.
5.
Der Bebauungsplanentwurf S-106-09 ist in allen
seinen Teilen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB unter
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange entsprechend
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB einschließlich des Ergebnisses der Vorprüfung entsprechend § 13 a Abs. 3 Nr. 1, für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Da der Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren aufgestellt wird erfolgt keine Umweltprüfung (§13 Abs.
3 Nr. 1 BauGB).