Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Die Mehrbedarfs- bzw. Sonderbedarfszuschläge werden rückwirkend zum 01.01.2010 wie folgt festgesetzt:

 

ab

35 bis 39 Punkten

  50 €

ab

40 bis 44 Punkten

150 €

ab

45 bis 51 Punkten

200 €

ab

51 Punkten und mehr

250 €

 

Im Einzelfall kann in begründeten Ausnahmefällen auch ein höherer Bedarf anerkannt werden.