Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

  1. Die Stadt Schwabach übernimmt ab Schuljahresbeginn 2010/2011 an allen Schwabacher Grund- und Hauptschulen und dem Förderzentrum, für bedürftige Schülerinnen und Schüler einen Anteil an den Kosten des Mittagessens in Höhe von 200 € pro Schüler und Jahr.

 

  1. Voraussetzung für die Erbringung des kommunalen Eigenanteils ist, dass die Zuwendungsbedingungen nach der Förderrichtlinie „Mittagessen an Ganztags­
    schulen“ erfüllt werden. Insbesondere ist eine regelmäßige Mittagsverpflegung erforderlich, d. h. grundsätzlich mindestens an vier Tagen wöchentlich.
    Ausnahmsweise ist eine Mittagsverpflegung bzw. deren Inanspruchnahme an drei Tagen pro Woche ausreichend.
    Bei der Regierung von Mittelfranken ist ein Zuschussantrag in entsprechender Höhe zu stellen.

 

  1. Die verwaltungstechnische Abwicklung des Mittagessens obliegt der jeweils betroffenen Schule.

Durch die Verwaltung erfolgt die Abrechnung gegenüber der Regierung von Mittelfranken.

Die Verwaltung wird beauftragt, die auftretenden organisatorischen Fragen mit den betroffenen Schulen in einem gemeinsamen Gespräch zu klären.