Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 12

Den Zielen und Kriterien zur Bewertung der Anträge zur Demarkierung von Radschutzstreifen wird zugestimmt.

 

Eingehende Anträge zur Demarkierung von Radschutzstreifen werden von der Verwaltung anhand der entwickelten Kriterien bewertet.

 

Bei Bedarf sind diese weiter zu entwickeln.

 

Der Fahrradbeauftragte ist in die weiteren Entscheidungen einzubeziehen.