Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 34, Persönlich beteiligt: 2

1.    Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.

2.    Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung wird das Verfahren zum Bebauungsplan S-109-10 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB eingeleitet.

3.    Auf Grundlage der im Sachvortrag dargestellten Planungsziele soll eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Dauer eines Monats durchgeführt werden.

4.    Der Aufstellungsbeschluss / Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit dem Hinweis auf Einleitung eines beschleunigten Bebauungsplanverfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist im Amtsblatt der Stadt Schwabach bekannt zu machen.

5.    Dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes S-109-10 (siehe Anlage 1) wird zugestimmt.

6.    Der wirksame Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung für den o.g. Bereich anzupassen. Darauf ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Schwabach hinzuweisen.