Sitzung: 20.04.2010 PBA/006/2010
Beschluss: Mit Debatte - mit folgendem Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6, Anwesend: 17
Vorlage: A.41/070/2010
Bei einer Bebauung des Grundstücks sind die nachfolgend genannten städtebaulichen Mindestkriterien 1 - 4 einzuhalten. Die Bäume sind bei einer angemessenen Ausnutzung des Grundstücks soweit wie möglich zu erhalten. Sind diese Kriterien eingehalten, kann die Verwaltung eine Genehmigung im Sinne des § 34 BauGB erteilen.