Beschluss: Mit Debatte - mit folgendem Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6, Anwesend: 17

Bei einer Bebauung des Grundstücks sind die nachfolgend genannten städtebaulichen Mindestkriterien 1 - 4 einzuhalten. Die Bäume sind bei einer angemessenen Ausnutzung des Grundstücks soweit wie möglich zu erhalten. Sind diese Kriterien eingehalten, kann die Verwaltung eine Genehmigung im Sinne des § 34 BauGB erteilen.