Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach

Abstimmung: Anwesend: 36

- einstimmig -

1. Dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der BAB 6 wird zugestimmt.

 

 

- einstimmig -

2. Folgende Punkte sollen als Einwendungen der Stadt Schwabach gegenüber der Regierung von Mittelfranken vorgebracht werden:

·         Umleitung während der Brückensperrung St 2224 (Rittersbacher Straße) nicht über Haag, sondern über Rednitzhembach

·         Gesicherter Durchgang für Fußgänger während der Bauzeit an der Unterführung B2/A6

·         Die Grundstücksabtretungen der Stadt sollen so erfolgen, dass keine wirtschaftlich nicht mehr nutzbaren Restflächen entstehen, bei Verkehrsflächen die Erschließungsfunktion gewährleistet bleibt, die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden, Grünpflegerische Maßnahmen erfolgen und der Käufer sich um die Kündigung von Pachtverträgen kümmern muss

·         Gegen die Veräußerung eines bereits in Vermarktung befindlichen Grundstücks in dem Gewerbepark Süd bestehen Bedenken. Zu dieser Fläche sollen Alternativen geprüft werden

·         Die Planungen für eine Grünfläche im Vogelherd und eine Lärmschutzwand sind miteinander abzustimmen. Ein bestehender Fußweg vom Vogelherd zu B2 soll offen bleiben

·         Berücksichtigung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes S-104-07 (Lindenstraße / Kettelerstraße) bei der Bemessung der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen

·         Korrekturen bei der Darstellung der Baugebiete in den Planunterlagen in Anpassung an den gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Schwabach und ggf. Anpassung der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen

·         Eine als Ausgleichsfläche benötigte Fläche wird zu einem kleinen Teil für den Ausbau der Volckamerstraße benötigt. Die Planungen sind miteinander abzustimmen

·         In dem von dem Umbau der Kreuzung Lindenstraße / an der Autobahn betroffenen Teilstück sind die für die Realisierung des geplanten Geh- und Radweges bzw. des Fußwegs benötigten Flächen in der erforderlichen Breite von Böschungen usw. freizuhalten.

·         Hinsichtlich der Oberflächenentwässerung sind in den Plänen folgende Ergänzungen bzw. Korrekturen vorzunehmen: Abscheideeinrichtungen für Leichtflüssigkeiten bei zwei Regenüberlaufbecken, Notfallschieber im Stauraumkanal, Profilweite eines städtischen Kanals (Vogelherdsammler) anpassen, Städtischer Kanal im Geh- und Radweg bei B2 kann Abflussmengen nicht aufnehmen, Drosselabfluss in Straßenentwässerungskanal B2 /StBA vorsehen.

·         Es soll geprüft werden, ob anstatt der im Landkreis Roth (nahe Günzersreuth und südwestlich von Prünst) vorgesehenen Flächen für Ersatzaufforstungen Flächen im Stadtgebiet von Schwabach gefunden werden können.

·         Bei der Überführung der „GVS An der Autobahn“ werden die Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit und die Realisierung der geplanten Geh- und Radwege höher bewertet als die aus dem Verschwenken resultierenden ausgleichbaren Eingriffe in Natur und Landschaft.

 

 

- einstimmig -

3. Die Verwaltung wird ermächtigt mit der Autobahndirektion Nordbayern eine verschiedene bestehende Verträge zusammenfassende, deren Rahmenbedingungen fortführende und aktualisierte Vereinbarung zur Oberflächenentwässerung zu schließen.

 

 

- einstimmig -

4. Die Verwendung von offenporigem Asphalt ist über die Anschlussstelle Schwabach-West hinaus bis zum Rasthof Kammerstein zu verlängern.

 

 

- Ja 21 / Nein 15 -

5. Die Trasse der BAB 6 ist im Planfeststellungsbereich 1-2 m tiefer zu legen.

 

 

- Ja 22 / Nein 14 -

6. An der Rednitzbrücke sind zusätzlich Lärmschutzwände anzubringen und die Übergangsfugen lärmtechnisch optimiert auszubilden.

 

 

- Ja 22 / Nein 14 -

7. Das Regenrückhaltebecken südlich Maisenlach ist zu erhalten, die Kosten für den Unterhalt des Beckens und des Grabens sind von der Autobahndirektion zu tragen.

 

 

- Ja 17 / Nein 19 -

8. Die Installation von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit den Lärmschutzmaßnahmen entlang des Planfeststellungsabschnittes ist zu prüfen.