Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Ergebnis der JungbürgerInnenversammlung zustimmend Kenntnis.
Überlegungen zur Neugestaltung der JungbürgerInnenversammlung sind dem Ausschuss erneut vorzulegen.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Ergebnis der JungbürgerInnenversammlung zustimmend Kenntnis.
Überlegungen zur Neugestaltung der JungbürgerInnenversammlung sind dem Ausschuss erneut vorzulegen.