Sitzung: 25.06.2010 StR/010/2010
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: A.41/079/2010
1. Die dargelegten Abweichungen vom beschlossenen Ausbauprogramm werden gebilligt. Die beiliegende Straßenplanung ist damit Grundlage für die Endabrechnung der Erschließungsbeiträge.
2. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Bogenstraße im Sinne des § 125 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB wird festgestellt.