Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 34

1.    Die dargelegten Abweichungen vom beschlossenen Ausbauprogramm werden gebilligt. Die beiliegende Straßenplanung ist damit Grundlage für die Endabrechnung der Erschließungsbeiträge.

 

2.    Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Bogenstraße im Sinne des § 125 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB wird festgestellt.