Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach

1.    Ja 35 / Nein 0 – Anwesend 35

 

Die Anregung unter Ziffer IV Nr. 1 dient zur Kenntnis. Der Aufnahme der Fl.-Nr. 689/0 Gemarkung Schwabach ohne den Bereich des städtischen Kehrgutlagers wird zugestimmt.

 

 

2.    Ja 29 / Nein 8 – Anwesend 38

Herr Dr. Karg war persönlich beteiligt und hat nach § 49 Gemeindeordnung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Der Aufnahme der Fl.-Nrn. 540/83 TF, 540/0 TF, 540/95, 540/58 TF, 540/116 TF, 540/52 TF, 540/38 TF, 540/37 TF, 540/39 TF, 540/126 TF, 540/129 TF, 540/130 TF jeweils Gemarkung Penzendorf (Aufnahmefläche A 10 – Pommernstraße) in den Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung wird zugestimmt.
Eine Aufnahme der Fl.-Nrn. 540/85 TF, 540/124 TF und 540/125 TF jeweils Gemarkung Penzendorf erfolgt nicht (redaktionelle Änderung des Beschlusses vom 20.05.2010).

 

 

3.    Ja 9 / Nein 26 – Anwesend 35

 

Der Aufnahme der Fl.-Nrn. 916 und 918 (jeweils Teilfläche) jeweils Gemarkung Schwabach (Aufnahmefläche A 9 – Weingäßchen) in den Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung wird zugestimmt.

 

 

 

 

4.    Ja 37 / Nein 0 – Anwesend 37

 

Die Rechtsverordnung über Landschaftsschutzgebiete im Gebiet der Stadt Schwabach (Landschaftsschutzgebietsverordnung Schwabach – LSchV) wird in der Textfassung gemäß Anlage 1 beschlossen. Die Landschaftsschutzkarte im Maßstab 1 : 5.000 ist unter Beachtung der beschlossenen Änderungen entsprechend neu zu erstellen und zusammen mit der Verordnung als deren Bestandteil ortsüblich bekannt zu machen.


1.    Ja 35 / Nein 0 – Anwesend 35

 

Die Anregung unter Ziffer IV Nr. 1 dient zur Kenntnis. Der Aufnahme der Fl.-Nr. 689/0 Gemarkung Schwabach ohne den Bereich des städtischen Kehrgutlagers wird zugestimmt.

 

 

2.    Ja 29 / Nein 8 – Anwesend 38

Herr Dr. Karg war persönlich beteiligt und hat nach § 49 Gemeindeordnung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Der Aufnahme der Fl.-Nrn. 540/83 TF, 540/0 TF, 540/95, 540/58 TF, 540/116 TF, 540/52 TF, 540/38 TF, 540/37 TF, 540/39 TF, 540/126 TF, 540/129 TF, 540/130 TF jeweils Gemarkung Penzendorf (Aufnahmefläche A 10 – Pommernstraße) in den Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung wird zugestimmt.
Eine Aufnahme der Fl.-Nrn. 540/85 TF, 540/124 TF und 540/125 TF jeweils Gemarkung Penzendorf erfolgt nicht (redaktionelle Änderung des Beschlusses vom 20.05.2010).

 

 

3.    Ja 9 / Nein 26 – Anwesend 35

 

Der Aufnahme der Fl.-Nrn. 916 und 918 (jeweils Teilfläche) jeweils Gemarkung Schwabach (Aufnahmefläche A 9 – Weingäßchen) in den Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung wird zugestimmt.

 

 

4.    Ja 37 / Nein 0 – Anwesend 37

 

Die Rechtsverordnung über Landschaftsschutzgebiete im Gebiet der Stadt Schwabach (Landschaftsschutzgebietsverordnung Schwabach – LSchV) wird in der Textfassung gemäß Anlage 1 beschlossen. Die Landschaftsschutzkarte im Maßstab 1 : 5.000 ist unter Beachtung der beschlossenen Änderungen entsprechend neu zu erstellen und zusammen mit der Verordnung als deren Bestandteil ortsüblich bekannt zu machen.