Sitzung: 30.07.2010 StR/012/2010
Beschluss: Mit Debatte - mit folgendem Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1, Anwesend: 34
Vorlage: A.41/081/2010
1. Die bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan F-07-01 werden aufgehoben.
2.
Zur Sicherung
der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung wird der Bebauungsplan F‑07-01
für den Geltungsbereich gem. der Anlage) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a
BauGB eingeleitet.
3. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird für den Planungsbereich „Am Hohen Hof“ (im Umfang des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes F-07-01) eine Veränderungssperre in der vorstehend genannten Fassung gem. § 14 BauGB als Satzung beschlossen.