Sitzung: 30.07.2010 StR/012/2010
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: A.41/083/2010
2. Die im Sachvortrag dargestellte Änderung des Geltungsbereiches des gegenständigen Bebauungsplanes wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen.
3. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes W-18a-85, 1. Änderung, Bereich SÜD erfolgt die Abrechnung der Herstellungskosten der Erschließungsanlagen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Schwabach.
4. Der
Bebauungsplan W-10-63 „südlich der Oberen Pfaffensteigstraße“ ist aus den im
Sachvortrag genannten Gründen aufzuheben. Das Aufhebungsverfahren ist zusammen
mit dem laufenden Bebauungsplanverfahren W-18a-85, 1.Änderung-Bereich Süd durchzuführen.