1.       Der Sachvortrag mit den dargestellten Planungsgrundsätzen für den Bereich SÜD des Bebauungsplanes W-18a-85, 1. Änderung wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen. Sie bilden die Grundlage zur Erstellung eines Bebauungsplanvorentwurfes.

2.       Die im Sachvortrag dargestellte Änderung des Geltungsbereiches des gegenständigen Bebauungsplanes wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen.

3.       Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes W-18a-85, 1. Änderung, Bereich SÜD erfolgt die Abrechnung der Herstellungskosten der Erschließungsanlagen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Schwabach.

4.       Der Bebauungsplan W-10-63 „südlich der Oberen Pfaffensteigstraße“ ist aus den im Sachvortrag genannten Gründen aufzuheben. Das Aufhebungsverfahren ist zusammen mit dem laufenden Bebauungsplanverfahren W-18a-85, 1.Änderung-Bereich Süd durchzuführen.