Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

 

1.    Die dargelegten Abweichungen vom beschlossenen Ausbauprogramm werden gebilligt. Die Straßenplanung ist damit Grundlage für die Endabrechnung der Erschließungsbeiträge.

 

2.    Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Jahnstraße im Sinne des § 125 Abs. 2 i. V. m.
§ 1 Abs. 4 bis 7 BauGB wird festgestellt.

 

3.    Mit den beschriebenen Abweichungen vom Bebauungsplan S-86-95 besteht Einverständnis. Die Mehrkosten, die bei den über den Bebauungsplan hinausgehenden Ausbauten entstehen, sind von der Stadt zu tragen, da eine Abrechnung im Rahmen der Erschließungsbeitragserhebung nicht möglich ist.