- einstimmig –

 

1. Den in den Punkten 4.2, 4.3, 4.4 und 5 gemachten Ausführungen sowie den Beschlussvorschlägen in den Punkten 4.2, 4.3 und 4.4 wird zugestimmt.

 

 

- 18:21 Stimmen abgelehnt -

 

2. Die Westtangente ist im Flächennutzungsplan nicht darzustellen.

 

- 33:6 Stimmen angenommen -

 

3. Die Behandlung aller Anregungen aus den öffentlichen Auslegungen und den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird hiermit, wie in Kapitel 5 beschrieben, als Gesamtabwägung für den neuen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan erneut und umfassend bestätigt.

 

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, erstellt am 30.06.2009, ergänzt am 31.08.2010, mit allen seinen Teilen (Planblatt, Begründung mit Umweltbericht, vier Themenkarten: Bolzplätze, Kleingärten, Aufforstung sowie Natur und Landschaft) wird hiermit beschlossen.