1.    Dem unter Punkt 1 dargestellten Abwägungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan S-109-10 mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt und den textlichen Festsetzungen wird unter Hinweis auf die Begründung (s. Anlagen) gebilligt.

3.    Dem verkleinerten Geltungsbereich des Bebauungsplanes S-109-10 wird zugestimmt.

4.    Auf Grundlage der dargestellten Planungsziele soll eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.