Sitzung: 26.11.2010 StR/018/2010
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 37
Vorlage: GB.OB/037/2010
Der Jahresabschluss 2009 wird nach
erfolgter Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfer wie folgt festgestellt:
1. Ein Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2009 in
Höhe von 323.359,87 €.
2. Der
Jahresfehlbetrag ist in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Die
Gesellschaft weist im vorliegenden Jahrsabschluss ein Eigenkapital in Höhe
von 2.243.142,12 € aus.
4. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden
entlastet.
Bei Punkt 4 haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates – Frau Stengel, Herr Stamm,
Herr Gooss, Herr Reimann, Herr Sittauer, Herr Stadelmeyer, Frau Dr. Weigand und Herr Dr. Donhauser – der Beratung und Abstimmung enthalten (Art. 49 Abs. 1 GO).
Der Aufsichtsrat und berufsmäßige Stadtrat Herr Schwager hat an der Beratung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 i.V. mit Art. 40 GO).