Sitzung: 08.12.2010 UA/006/2010
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: A.26/033/2010
1.
Der
Sachvortrag dient zur Kenntnis.
2.
Da
im Jahr 2011 seitens der Stadtgärtnerei keine vorbeugende chemische Bekämpfung
mit dem zurzeit einzigen auch als Biozid zugelassenen Spritzmittel NeemAzal
vorgesehen ist, erübrigt sich zunächst eine spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung (saP).
3.
Soweit
künftig der Einsatz von Bioziden seitens der Gärtnerei wieder vorgesehen ist,
ist rechtzeitig eine saP zu beauftragen.