Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

1.    Der Sachvortrag dient zur Kenntnis.

2.    Da im Jahr 2011 seitens der Stadtgärtnerei keine vorbeugende chemische Bekämpfung mit dem zurzeit einzigen auch als Biozid zugelassenen Spritzmittel NeemAzal vorgesehen ist, erübrigt sich zunächst eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP).

 

3.    Soweit künftig der Einsatz von Bioziden seitens der Gärtnerei wieder vorgesehen ist, ist rechtzeitig eine saP zu beauftragen.