Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 38

 

1.     Der Entwurf des Haushaltsplanes wird zur Kenntnis genommen und dem Hauptausschuss zur Vorberatung zugewiesen.

2.     Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, aus den Haushaltsanmeldungen für den Ergebnishaushalt sowie den Finanzhaushalt einen Beratungsvorschlag zu erarbeiten. Für den Finanzhaushalt soll er sich auf das bewegliche Vermögen sowie die kleineren Projekte erstrecken.