Sitzung: 25.02.2011 StR/022/2011
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.30/053/2010
1) Der Hebesatz der Grundsteuer „B“ wird um 40 Punkte auf 390 v. H. angehoben.
2) Die Hebesatzsatzung wird in der beigefügten Fassung beschlossen.