Sitzung: 25.02.2011 StR/022/2011
Beschluss: Mit Debatte - mit folgendem Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1, Anwesend: 34
Vorlage: A.30/065/2011
1. Die 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Städtische Berufsoberschule Schwabach wird
mit der Maßgabe beschlossen, dass in Art. 1 Nr. 3 die Formulierung lautet: „In § 3 werden die
Absätze 3 bis 5 gestrichen.“
2. Grundsätzlich darf von der Einzügigkeit der 12. Klasse nur aufgrund eines Stadtratsbe-
schlusses abgewichen werden.
Für das Schuljahr 2011/2012 wird die Zweizügigkeit ausnahmsweise genehmigt.
3. Beim Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist die staatliche Trägerschaft für den
BOS-Ausbau für Zweizügigkeit zu beantragen.