Beschluss: Mit Debatte - mit folgendem Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1, Anwesend: 34

 

1. Die 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Städtische Berufsoberschule Schwabach wird

    mit der Maßgabe beschlossen, dass in Art. 1 Nr. 3 die Formulierung lautet: „In § 3 werden die

    Absätze 3 bis 5 gestrichen.“

 

2. Grundsätzlich darf von der Einzügigkeit der 12. Klasse nur aufgrund eines Stadtratsbe-

    schlusses abgewichen werden.

    Für das Schuljahr 2011/2012 wird die Zweizügigkeit ausnahmsweise genehmigt.

 

3. Beim Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist die staatliche Trägerschaft für den

    BOS-Ausbau für Zweizügigkeit zu beantragen.