Die Verwaltung wird beauftragt, Mittel für die Planung im Nachtragshaushalt 2011 zu beantragen und - wenn die technischen Vorraussetzungen für die Alternativlösung gegeben sind - die Planung in diesem Jahr zu veranlassen. Die Planung und die zu erwartenden Kosten für die Realisierung sind dem Verkehrsausschuss vorzulegen. Die beschlossene Prioritätenliste für die Querungshilfen bleibt von dieser Maßnahme unberührt.