Sitzung: 25.03.2011 StR/023/2011
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: A.41/133/2011
1.
Für den gem.
Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich wird die Änderung des Bebauungsplanes
W-23-85 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB eingeleitet.
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes W-23-85
bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf und den textlichen Festsetzungen wird
unter Hinweis auf die Begründung (s. Anlage 1) gebilligt.
3. Auf Grundlage der dargestellten Planungsziele soll
eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.