1.   Für den gem. Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich wird die Änderung des Bebauungsplanes W-23-85 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB eingeleitet.

2.   Die 1. Änderung des Bebauungsplanes W-23-85 bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf und den textlichen Festsetzungen wird unter Hinweis auf die Begründung (s. Anlage 1) gebilligt.

3.   Auf Grundlage der dargestellten Planungsziele soll eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.