Sitzung: 25.03.2011 StR/023/2011
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: A.41/134/2011
1. Die dargelegten Abweichungen von der Ausbauplanung werden gebilligt. Die Straßenplanung ist damit Grundlage für die Endabrechnung der Erschließungsbeiträge.
2. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Eschenbachstraße (Ost) im Sinne des § 125 Abs.1 und 3 BauGB wird festgestellt.