Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 34

1.    Die dargelegten Abweichungen von der Ausbauplanung werden gebilligt. Die Straßenplanung ist damit Grundlage für die Endabrechnung der Erschließungsbeiträge.

 

2.    Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Eschenbachstraße (Ost) im Sinne des § 125 Abs.1 und 3 BauGB wird festgestellt.