Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu erteilen.

 

 

Anmerkung:

Herr Stadtrat Hermann Stamm hat an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Betroffenheit gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teilgenommen.