1.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet bei der Regierung von Mittelfranken zur Aufnahme in das Programm „Stadtumbau West“ anzumelden und das Verfahren für das Sanierungs- und Stadtumbaugebiet einzuleiten.

2.    Die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen wird hiermit beschlossen.

3.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Bahnhofstraße“ durchzuführen bzw. in Auftrag zu geben.