Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

1.    Der Sachvortrag dient zur Kenntnis.

2.    Bei der Festlegung von Ersatzpflanzungen soll wie beschrieben vorgegangen werden.

 

Durch die schon sehr begrenzte Festlegung von Ersatzpflanzungen im Rahmen der Vor-Ort-Entscheidung und mit der Unterschrift des Grundstückseigentümers ist dem Ermessen hinreichend Genüge getan. Festgelegte Ersatzpflanzungen sollen daher grundsätzlich nicht in Ausgleichszahlungen umgewandelt werden.

 

3.    In einer der nächsten Sitzungen soll über die Spannweiten der Ersatzzahlungen bzw. Ausgleichszahlungen in der Städteachse berichtet werden. Nachdem eine Änderung in diesem Bereich, eine Änderung der Baumschutzverordnung erfordert, soll in diesem Zusammenhang auch über die nötigen sonstigen Anpassungen (z.B. Geltungsbereich) der Baumschutzverordnung berichtet werden.