Sitzung: 09.05.2011 UA/008/2011
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Vorlage: A.26/041/2011
1.
Der Sachvortrag dient zur Kenntnis.
2.
Bei der Festlegung von Ersatzpflanzungen soll wie
beschrieben vorgegangen werden.
Durch die schon sehr begrenzte Festlegung
von Ersatzpflanzungen im Rahmen der Vor-Ort-Entscheidung und mit der
Unterschrift des Grundstückseigentümers ist dem Ermessen hinreichend Genüge
getan. Festgelegte Ersatzpflanzungen sollen daher grundsätzlich nicht in
Ausgleichszahlungen umgewandelt werden.
3.
In einer der nächsten Sitzungen soll über die
Spannweiten der Ersatzzahlungen bzw. Ausgleichszahlungen in der Städteachse berichtet
werden. Nachdem eine Änderung in diesem Bereich, eine Änderung der
Baumschutzverordnung erfordert, soll in diesem Zusammenhang auch über die
nötigen sonstigen Anpassungen (z.B. Geltungsbereich) der Baumschutzverordnung
berichtet werden.