Sitzung: 01.07.2011 StR/026/2011
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 33
Vorlage: Ref.3/024/2011
Der Änderungssatzung wird gemäß Anlage 4 zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt redaktionelle Änderungen und Klarstellungen vorzunehmen, die sich im stiftungsaufsichtlichen Genehmigungsverfahren ergeben.