Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 15

1.  Ab 2012 wird die Schwabacher Tafel mit monatlich maximal 2.500 € der ungedeckten nachgewiesenen Kosten unterstützt.

Die Zusage wird auf die Dauer von zwei Jahren befristet.

 

2.  Auf die Unterstützung der Schwabacher Tafel durch die Hospitalstiftung ist weiterhin in geeigneter Weise hinzuweisen.

 

3.  Ein Verwendungsnachweis ist jährlich zu führen.

 

4.  Kosten für andere Einrichtungen wie Laden am Eck oder 2. Chance können aus Stiftungsmitteln nicht unterstützt werden.

 

5.  Der Träger sollte eine Struktur und Organisation der Tafel anstreben, die es ermöglicht, auf die Zuwendungen der Stiftung mittelfristig zu verzichten.

 

 

 

(Frau Stengel war an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt – Art. 49 GO).