1.    Der Haushaltsvorbehalt nach dem Beschluss vom 27.05.2011 wird wie folgt relativiert:

 

       1.1  Mit der Sanierung des Kindergartens St. Christophorus in Wolkersdorf zeitgleich mit dem Neubau der Kinderkrippe besteht grundsätzlich Einverständnis.

              Der städtische Finanzierungsanteil von voraussichtlich maximal 398.400 € (soweit die Kosten voll förderfähig sind) wird spätestens Ende 2014 ausgezahlt. Für die nachgewiesenen Kosten der Vorfinanzierung des städtischen Anteils unter Beachtung des Kostenabflusses wird ein Zuschlag von maximal 24.000 € auf den Förderbetrag bewilligt.

 

       1.2  Mit der Errichtung eines Ersatzbaus für den Kindergarten St. Matthäus einschließlich Kinderkrippe besteht grundsätzlich Einverständnis.

              Der städtische Finanzierungsanteil von voraussichtlich maximal 556.000 € ist durch die evang.-luth. Kirchengemeinde St. Martin vorzufinanzieren und kann frühestens – entsprechend des Baufortschrittes und Kostenabflusses – nach Genehmigung des Haushaltsplanes 2013 ausgezahlt werden.

 

       1.3  Bei der Abwicklung der staatlichen Investitionszuschüsse für diese Maßnahmen bleibt es beim bisherigen Verfahren der Auszahlung nach Baufortschritt und Mittelbewilligung.

 

2.    Die Förderanträge mit Planung- und Kostenübersicht sind dem Stadtrat noch zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen. Für die Neuerrichtung der Kinderkrippen sind das Verfahren und Bauzeit auf die Sicherung der erhöhten Krippenförderung auszurichten.