Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 14

1.         Die Sanierungsmaßnahme des SV-Unterreichenbach e.V. wird mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 15 v.H. der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens 20.500 € gefördert.  Nachgewiesene Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen werden pauschaliert gem. Nr. 5.4.3 der Staatlichen Sportförderrichtlinien zusätzlich als förderfähig anerkannt.
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme unter Vorlage von Rechnungen im Haushaltsjahr 2013.