Sitzung: 27.09.2011 HA/026/2011
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 14
Vorlage: A.30/090/2011
1.
Die Sanierungsmaßnahme des SV-Unterreichenbach
e.V. wird mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 15 v.H. der
förderfähigen Gesamtkosten, höchstens 20.500 € gefördert. Nachgewiesene Kosten für Architekten- und
Ingenieurleistungen werden pauschaliert gem. Nr. 5.4.3 der Staatlichen
Sportförderrichtlinien zusätzlich als förderfähig anerkannt.
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme unter Vorlage von Rechnungen
im Haushaltsjahr 2013.