Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 39

1. Das Bürgerbegehren „Mehr Demokratie und Gerechtigkeit im Straßenbau in der

    Stadt Schwabach“ ist gemäß Art. 18a Abs. 6 GO zulässig.

 

2. Der Stadtrat tritt den Forderungen des Bürgerbegehrens bei, insbesondere zur

    frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei geplanten Straßenausbauten.

 

3. Gemäß Art. 18a Abs. 14 GO ist daher ein Bürgerentscheid nicht mehr erforderlich.