Sitzung: 25.11.2011 StR/030/2011
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 39
Vorlage: Ref.2/040/2011
1. Das Bürgerbegehren „Mehr Demokratie und Gerechtigkeit im Straßenbau in der
Stadt Schwabach“ ist gemäß Art. 18a Abs. 6 GO zulässig.
2. Der Stadtrat tritt den Forderungen des Bürgerbegehrens bei, insbesondere zur
frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei geplanten Straßenausbauten.
3. Gemäß Art. 18a Abs. 14 GO ist daher ein Bürgerentscheid nicht mehr erforderlich.