1.    Die Ergebnisse der Bestandaufnahme werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.    Dem Verzicht auf die im Sachvortrag angeführten Spielplätze wird grundsätzlich zugestimmt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das die Auflassung der Spielplätze mit der Entwicklung der weiterbestehenden Spielflächen in Einklang bringt. Die jeweiligen Eigentumsverhältnisse sind hierbei zu klären.

 

4.    Die für eine Entwicklung zur Steigerung der Attraktivität aufgeführten Spielplätze sind zu planen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel neu zu gestalten.