Sitzung: 02.03.2012 StR/035/2012
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1, Anwesend: 36
Vorlage: A.41/203/2012
1.
Der
Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011 (Aktenzeichen
14 N 10.1240), mit dem der Bebauungsplan W-18a-85 für unwirksam erklärt wird,
wird zur Kenntnis genommen.
2. Der o.g. Beschluss mit der Darstellung des von der Unwirksamkeit betroffenen Geltungsbereiches ist im Amtsblatt der Stadt Schwabach bekannt zu machen und klarzustellen, dass für den gekennzeichneten Geltungsbereich der Bebauungsplan W-18a-85 auf Grund der Unwirksamkeit ab sofort keine Anwendung mehr findet.