Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 13

I. Zusammenfassung

 

Dem Wirtschaftsausschuss wird ein Überblick über die wichtigsten Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2012 gegeben. Hintergrund ist, dass neben den Anwohnern in der Regel auch Gewerbebetriebe von den Baustellen betroffen sind. Durch eine frühzeitige Information sollen Nachteile soweit wie möglich vermieden werden. Es können rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um sich und auch die Kunden auf die Behinderungen einzustellen.

 

Zur Koordinierung der Maßnahmen im Vorfeld und zur Abstimmung des Informationsflusses wurde die AG Baustellenmanagement unter Federführung des A. 23 eingerichtet. Weitere Mitglieder sind das Beschwerdemanagement, Tiefbauamt, Baubetriebsamt sowie die Wirtschaftsförderung.

 

 

II. Sachverhalt

 

Auch im Jahr 2012 wird es wegen verschiedener Bauprojekte im Schwabacher Stadtgebiet zu Verkehrsbehinderungen kommen. Erfreulicherweise wurden vom Stadtrat für Fahrbahnerneuerungen dieses Jahr wesentlich mehr Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, so dass die Zahl der baulichen Maßnahmen gegenüber dem Vorjahr steigen wird. Die Stadtverwaltung möchte hier einen Überblick über die wichtigsten Projekte geben.

 

1. Fahrbahnsanierung in der Volckamerstraße mit Ausbau Geh- und Radweg

 

Die Maßnahme erstreckt sich  zwischen Hühnerbühlstraße und S-Bahn-Haltestelle Katzwang. Etwa ab Mai 2012 bis Ende des Jahres erfolgt hier daher eine Vollsperrung.

 

2. Kanalsanierung Rittersbacher Straße mit Deckenüberzug

 

Abschnittsweise wird hier beginnend an der Wittelsbacher Straße der Kanal bis zur Einmündung Friedrich-Link-Straße ausgewechselt. Insbesondere die Kreuzung Rittersbacher Straße/Schützenstraße muss während der Sommerferien voll gesperrt werden. Während der Bauzeit wird die Bushaltestelle Nördlinger Straße zeitweise in die Bismarckstraße verlegt. Die Ausführung beginnt voraussichtlich im März 2012 und dauert bis zur endgültigen Fertigstellung bis Ende des Jahres.

 

3. Kanalauswechslung Am Siechweiher

 

Während der Kanalbauarbeiten kommt es ab März bis Dezember 2012 zu Behinderungen für die Anwohner.

 

4. Kanalauswechslung Adalbert-Stifter-Weg, Gartenheim

 

Hier wird der Kanal von April bis Juli 2012 ausgewechselt.

 

5. Brücke im Weingäßchen

 

Leitungsverlegungen sind von März bis Juni 2012 vorgesehen. Danach erfolgt die Brückenerneuerung bis Dezember 2012. Aufgrund der Maßnahmen wird die Strasse Weingäßchen zwischen „Am Weinberg“ und Badstraße für den Verkehr gesperrt. Auch im Bereich der Wasserstraße ist zeitweise mit Behinderungen zu rechnen.

 

6. Erneuerungen der Fahrbahndecken im Überblick

 

6.1 Rotenbergstraße ab der Dietersdorfer Straße

Ausführung im Zeitraum April/Mai 2012; Bauzeit etwa 2 Wochen.

 

6.2 Burggrafenstraße/Bergstraße

Ausführung im Zeitraum Juli/August 2012; Bauzeit etwa 2 Wochen

6.3 Siedlerstraße

Ausführung im Zeitraum Juli/August 2012; Bauzeit etwa 2 Wochen

 

6.4 Hardenbergstraße

Ausführung im Oktober 2012; Bauzeit etwa 2 Wochen

 

6.5 Hans-Sachs-Straße

Erneuerung der Wasserleitung im ersten Halbjahr 2012. Deckenüberzug ist für September 2012 vorgesehen (Bauzeit etwa 2 Wochen).

 

6.6 Staedlerstraße (von Limbacher Straße bis Nadlerstraße)

Ausführung im September 2012; Bauzeit etwa 2 Wochen

 

7. Noch kein Zeitraum kann für folgende Projekte angegeben werden. Die Ausführung ist jedoch im Jahr 2012 vorgesehen.

 

- Fußgängerüberquerung in der Regelsbacher Straße

- Radweg „An der Autobahn“ zum Vogelherd
- Kanalbau am Kappelbergsteig
- Kreisverkehr Nördlinger Straße (B 466) /Kammersteiner Straße

 

Die aufgeführten Maßnahmen geben einen Überblick über wichtige städtische Projekte für das Jahr 2012. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Alle Baustellen sind witterungsabhängig und können sich daher zeitlich auch noch verschieben. Die direkt betroffenen Anwohner und Gewerbetreibenden werden möglichst frühzeitig informiert, damit sie sich auf die Behinderungen einstellen können. Darüber hinaus erfolgt eine Information der Öffentlichkeit auch über den Stadtblick und den Internetauftritt der Stadt Schwabach.

 

 

Erforderlichkeit der Maßnahmen / Akzeptanz von Beeinträchtigungen

 

Die Erforderlichkeit der Maßnahmen, d.h. die bautechnische Notwendigkeit, ergibt sich aus dem Zustand der Verkehrsfläche oder der begleitenden Infrastruktur, der augenscheinlich nicht immer offensichtlich ist.

 

Ungeachtet der bautechnischen Notwendigkeit dienen die Baumaßnahmen zur Erhaltung und des Ausbaus des Straßennetzes und somit der Stärkung der verkehrlichen Infrastruktur insgesamt.

 

Eine gute Infrastruktur ist nicht nur ein Standortfaktor, der Bewohner und Gewerbetreibenden gleichermaßen zu Gute kommt, sondern prägt im Wesentlichen auch die Außenwahrnehmung der Stadt.

Gemäß einer von der Stadt Schwabach beauftragten Imagestudie der Fa. Pragma aus dem Jahr 2009 wurde Zustand und Ausbau der Straßen von der Umlandbevölkerung als ein bedeutender Faktor für die Lebensqualität in Schwabach genannt. Hierbei gaben jedoch lediglich 56 % der Befragten an, dass sie mit dem damaligen Ausbauzustand zufrieden waren.

Auch vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass zur langfristigen Qualitätssicherung die sich daraus ergebenden Einschränkungen hinzunehmen sind. Hierbei sind alle Beteiligten bemüht etwaige Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

 

In diesem Zusammenhang weist die AG Baustellenmanagement ausdrücklich darauf hin, dass vermeintlich anliegerfreundliche Ausbaumethoden (z.B. Nachtbaustellen, Ausbau in Intervallen oder unter fließendem Verkehr) nicht nur teurer und für die Mitarbeiter der ausführenden Firmen auch gefährlicher sind sondern ggf. auch zu Lasten der Ausbauqualität gehen und damit zu einer Verkürzung der Instandsetzungsintervallen führen können.

 

Um eine möglichst hohe Akzeptanz der Maßnahmen und der sich für die Anlieger daraus ergebenden Beeinträchtigungen zu erreichen ist eine frühzeitige Information der betroffenen Anlieger vorgesehen. Dies gilt insbesondere bei Maßnahmen im Bereich von Straßenzügen mit einem hohen Besatz an Einzelhandel, Gewerbe und Dienstleistungen sowie im gesamten Innenstadtbereich. Hier ist eine rechtzeitige Einbeziehung aller Betroffenen angestrebt um insbesondere auch Umleitungsstrecken, geänderte Zu- und Abfahrten sowie ggf. Zeitfenster für unaufschiebbare Anlieferungen zu definieren.

 


Der Sachvortrag dient der Kenntnisnahme