Sitzung: 15.03.2012 VA/012/2012
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 13
Vorlage: Ref.2/047/2012
I. Zusammenfassung
Dem
Wirtschaftsausschuss wird ein Überblick über die wichtigsten Straßenbaumaßnahmen
im Jahr 2012 gegeben. Hintergrund ist, dass neben den Anwohnern in der Regel
auch Gewerbebetriebe von den Baustellen betroffen sind. Durch eine frühzeitige
Information sollen Nachteile soweit wie möglich vermieden werden. Es können
rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um sich und auch die Kunden auf die
Behinderungen einzustellen.
Zur
Koordinierung der Maßnahmen im Vorfeld und zur Abstimmung des Informationsflusses
wurde die AG Baustellenmanagement unter Federführung des A. 23 eingerichtet.
Weitere Mitglieder sind das Beschwerdemanagement, Tiefbauamt, Baubetriebsamt
sowie die Wirtschaftsförderung.
II. Sachverhalt
Auch
im Jahr 2012 wird es wegen verschiedener Bauprojekte im Schwabacher Stadtgebiet
zu Verkehrsbehinderungen kommen. Erfreulicherweise wurden vom Stadtrat für
Fahrbahnerneuerungen dieses Jahr wesentlich mehr Haushaltsmittel zur Verfügung
gestellt, so dass die Zahl der baulichen Maßnahmen gegenüber dem Vorjahr
steigen wird. Die Stadtverwaltung möchte hier einen Überblick über die
wichtigsten Projekte geben.
1.
Fahrbahnsanierung in der Volckamerstraße
mit Ausbau Geh- und Radweg
Die
Maßnahme erstreckt sich zwischen
Hühnerbühlstraße und S-Bahn-Haltestelle Katzwang. Etwa ab Mai 2012 bis Ende des
Jahres erfolgt hier daher eine Vollsperrung.
2.
Kanalsanierung Rittersbacher Straße
mit Deckenüberzug
Abschnittsweise
wird hier beginnend an der Wittelsbacher Straße der Kanal bis zur Einmündung
Friedrich-Link-Straße ausgewechselt. Insbesondere die Kreuzung Rittersbacher
Straße/Schützenstraße muss während der Sommerferien voll gesperrt werden.
Während der Bauzeit wird die Bushaltestelle Nördlinger Straße zeitweise in die
Bismarckstraße verlegt. Die Ausführung beginnt voraussichtlich im März 2012 und
dauert bis zur endgültigen Fertigstellung bis Ende des Jahres.
3.
Kanalauswechslung Am Siechweiher
Während
der Kanalbauarbeiten kommt es ab März bis Dezember 2012 zu Behinderungen für
die Anwohner.
4.
Kanalauswechslung Adalbert-Stifter-Weg,
Gartenheim
Hier
wird der Kanal von April bis Juli 2012 ausgewechselt.
5.
Brücke im Weingäßchen
Leitungsverlegungen
sind von März bis Juni 2012 vorgesehen. Danach erfolgt die Brückenerneuerung
bis Dezember 2012. Aufgrund der Maßnahmen wird die Strasse Weingäßchen zwischen
„Am Weinberg“ und Badstraße für den Verkehr gesperrt. Auch im Bereich der
Wasserstraße ist zeitweise mit Behinderungen zu rechnen.
6.
Erneuerungen der Fahrbahndecken im Überblick
6.1 Rotenbergstraße ab der Dietersdorfer
Straße
Ausführung
im Zeitraum April/Mai 2012; Bauzeit etwa 2 Wochen.
6.2 Burggrafenstraße/Bergstraße
Ausführung
im Zeitraum Juli/August 2012; Bauzeit etwa 2 Wochen
6.3 Siedlerstraße
Ausführung
im Zeitraum Juli/August 2012; Bauzeit etwa 2 Wochen
6.4 Hardenbergstraße
Ausführung
im Oktober 2012; Bauzeit etwa 2 Wochen
6.5 Hans-Sachs-Straße
Erneuerung
der Wasserleitung im ersten Halbjahr 2012. Deckenüberzug ist für September 2012
vorgesehen (Bauzeit etwa 2 Wochen).
6.6 Staedlerstraße (von Limbacher Straße bis
Nadlerstraße)
Ausführung
im September 2012; Bauzeit etwa 2 Wochen
7.
Noch kein Zeitraum kann für folgende Projekte angegeben werden. Die Ausführung
ist jedoch im Jahr 2012 vorgesehen.
-
Fußgängerüberquerung in der Regelsbacher Straße
-
Radweg „An der Autobahn“ zum Vogelherd
- Kanalbau am Kappelbergsteig
- Kreisverkehr Nördlinger Straße (B 466) /Kammersteiner Straße
Die
aufgeführten Maßnahmen geben einen Überblick über wichtige städtische Projekte
für das Jahr 2012. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Alle Baustellen sind
witterungsabhängig und können sich daher zeitlich auch noch verschieben. Die
direkt betroffenen Anwohner und Gewerbetreibenden werden möglichst frühzeitig
informiert, damit sie sich auf die Behinderungen einstellen können. Darüber
hinaus erfolgt eine Information der Öffentlichkeit auch über den Stadtblick und
den Internetauftritt der Stadt Schwabach.
Erforderlichkeit der Maßnahmen /
Akzeptanz von Beeinträchtigungen
Die
Erforderlichkeit der Maßnahmen, d.h. die bautechnische Notwendigkeit, ergibt
sich aus dem Zustand der Verkehrsfläche oder der begleitenden Infrastruktur,
der augenscheinlich nicht immer offensichtlich ist.
Ungeachtet
der bautechnischen Notwendigkeit dienen die Baumaßnahmen zur Erhaltung und des
Ausbaus des Straßennetzes und somit der Stärkung der verkehrlichen
Infrastruktur insgesamt.
Eine
gute Infrastruktur ist nicht nur ein Standortfaktor, der Bewohner und Gewerbetreibenden
gleichermaßen zu Gute kommt, sondern prägt im Wesentlichen auch die Außenwahrnehmung
der Stadt.
Gemäß
einer von der Stadt Schwabach beauftragten Imagestudie der Fa. Pragma aus dem
Jahr 2009 wurde Zustand und Ausbau der Straßen von der Umlandbevölkerung als
ein bedeutender Faktor für die Lebensqualität in Schwabach genannt. Hierbei
gaben jedoch lediglich 56 % der Befragten an, dass sie mit dem damaligen
Ausbauzustand zufrieden waren.
Auch
vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass zur langfristigen Qualitätssicherung
die sich daraus ergebenden Einschränkungen hinzunehmen sind. Hierbei sind alle
Beteiligten bemüht etwaige Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
In
diesem Zusammenhang weist die AG Baustellenmanagement ausdrücklich darauf hin,
dass vermeintlich anliegerfreundliche Ausbaumethoden (z.B. Nachtbaustellen,
Ausbau in Intervallen oder unter fließendem Verkehr) nicht nur teurer und für
die Mitarbeiter der ausführenden Firmen auch gefährlicher sind sondern ggf.
auch zu Lasten der Ausbauqualität gehen und damit zu einer Verkürzung der Instandsetzungsintervallen
führen können.
Um
eine möglichst hohe Akzeptanz der Maßnahmen und der sich für die Anlieger
daraus ergebenden Beeinträchtigungen zu erreichen ist eine frühzeitige Information
der betroffenen Anlieger vorgesehen. Dies gilt insbesondere bei Maßnahmen im
Bereich von Straßenzügen mit einem hohen Besatz an Einzelhandel, Gewerbe und
Dienstleistungen sowie im gesamten Innenstadtbereich. Hier ist eine rechtzeitige
Einbeziehung aller Betroffenen angestrebt um insbesondere auch Umleitungsstrecken,
geänderte Zu- und Abfahrten sowie ggf. Zeitfenster für unaufschiebbare
Anlieferungen zu definieren.
Der Sachvortrag dient der Kenntnisnahme