Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Ja: 33, Anwesend: 33

 

1.    Die geringfügige Änderung des Geltungsbereichs entsprechend Anlage 1 wird beschlossen.

 

2.    Der Bebauungsplan L-8-66, 2.Änderung, bestehend aus dem Planblatt, gezeichnet am          08.03.2012, den textlichen Festsetzungen, erstellt am 08.03.2012, wird unter Hinweis auf die Begründung mit dem Umweltbericht, erstellt am 08.03.2012, erneut gebilligt.

 

3.      Für den Bebauungsplanentwurf L-8-66, 2. Änderung wird beschlossen, eine erneute öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB durchzuführen.