Sitzung: 27.04.2012 StR/037/2012
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.30/114/2012
Ja 34 Nein 2
1. Die Änderung der städtischen Satzung der Berufsoberschule in § 2 Abs. 1 wird abgelehnt.
Einstimmig
2. Ausnahmsweise können im Schuljahr 2012/13 weiterhin drei Klassen gebildet werden.
Über die Klassenbildung ggf. unter Einbeziehung einer 13. Klasse entscheidet die Schul-
leitung.