Sitzung: 07.05.2012 UA/013/2012
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 12
Vorlage: A.41/220/2012
I. Sachverhalt
In der Bürgerversammlung
für den Bezirk Schaftnach / Schwarzach (XIV) am
Ein Rechtsanspruch auf Verbesserungen im Lärmschutz besteht nicht.
Die Thematik wird in
dem Gespräch mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg am
II. Kosten
Derzeit sind noch keine Aussagen zu eventuellen Kosten möglich.
Das Staatliche Bauamt bietet an, eine Lärmberechnung auf der Grundlage der aktuellen Verkehrsmengen, Berechnungsverfahren und Lärmgrenzwerte durchzuführen. In einem halben Jahr könnten Ergebnisse vorliegen. Je nach Ergebnis könnten im Rahmen der Lärmvorsorge Nachbesserungen an der Lärmschutzwand erfolgen oder im Rahmen der Lärmsanierung passive Lärmschutzeinrichtungen (Fenster) zur Verfügung gestellt werden.