Sitzung: 28.09.2012 StR/041/2012
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 40
Vorlage: GB.OB/066/2012
1. In der Gesellschafterversammlung
der GEWOBAU der Stadt Schwabach GmbH:
a) Der Jahresabschluss 2011 wird festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von € 234.703,79 wird in die Gewinnrücklagen eingestellt.
c) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2011 entlastet.
d) Dem Geschäftsführer Herrn Harald Bergmann wird für das Geschäftsjahr 2011 die Entlastung erteilt.
Bei Ziff. c) haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates – Frau Heinemann, Herr Dr. Karg und Herr Kerckhoff – der Beratung und Abstimmung enthalten (Art. 49 Abs 1 GO i.V. mit Art. 40 GO).
2. In der Gesellschafterversammlung
der SGS Stadtstrukturgesellschaft Schwabach
mbH:
a) Der Jahresabschluss 2011 wird festgestellt.
b) Die
Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss € 506.782,10.
In
der Vereinbarung über eine Stille Beteiligung der Stadt Schwabach an der SGS
Stadtstrukturgesellschaft Schwabach mbH wurde vereinbart, dass der Stille
Gesellschafter bis zum Ablauf des 31.12.2016 zu keinen Entnahmen berechtigt
ist. Grundlage der damaligen Vereinbarung war die zeitliche Umsetzungsplanung
für das Objekt O’Brien-Park Süd. Die zeitliche Abfolge der Projektabwicklung
hat sich bekanntermaßen erheblich verkürzt, so dass die Möglichkeit besteht,
eine im beiderseitigen Einvernehmen zu treffende Änderung der Vereinbarungen
aus der Stillen Gesellschaft vorzunehmen. Nach deren Änderung wäre es möglich,
die im Geschäftsjahr 2011 erwirtschafteten Gewinn der Gesellschaft abzüglich
Verlustvortrag an die Gesellschafter auszuschütten. Auf dieser Grundlage kann
die Stadt Schwabach auch ihren anteiligen Gewinn abzüglich Verlustvortrag von
saldiert € 317.400,13 entnehmen. Der Bilanzgewinn von € 109.252,87 kann in
voller Höhe an die Gesellschafterin GEWOBAU der Stadt Schwabach GmbH
ausgeschüttet werden.
c) Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Wirtschaftsausschusses werden für das Geschäftsjahr 2011 entlastet.
d) Den Geschäftsführern Harald Bergmann und Wolfgang Fischer wird für das Geschäftsjahr 2011 die Entlastung erteilt.
Bei Ziff. c) haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Wirtschaftsausschusses – Frau Heinemann, Herr Dr. Karg, Herr Kerckhoff und Herr Spahic – der Beratung und Abstimmung enthalten (Art. 49 Abs 1 GO i.V. mit Art. 40 GO).
3. In der Gesellschafterversammlung
der SCHWUNG Verwaltungs GmbH:
a) Der Jahresabschluss 2011 wird festgestellt
b) Der Jahresüberschuss in Höhe von € 2.248,14 wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
c) Dem Geschäftsführer Harald Bergmann wird für das Geschäftsjahr 2011 die Entlastung erteilt.