Gegen die Sitzungsniederschrift vom 20. September 2012 wird kein Einwand erhoben,
mit dem Hinweis, dass es sich im Tagesordnungspunkt 1 (Jugendsozialarbeit an Schulen) im Hinblick auf die Trägerschaft um einen Prüfungsauftrag handelt.
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 20. September 2012 wird kein Einwand erhoben,
mit dem Hinweis, dass es sich im Tagesordnungspunkt 1 (Jugendsozialarbeit an Schulen) im Hinblick auf die Trägerschaft um einen Prüfungsauftrag handelt.