1.   Aus der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus dem Finanzausgleich wird die Summe von 1.500.000 € ertragswirksam aufgelöst. Damit vermindert sich das negative Jahresergebnis im Ergebnishaushalt 2013 entsprechend.

2.   Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2013 mit Finanzplanung bis 2016 wird unter Berücksichtigung der sich aus den Vorberatungen ergebenden Änderungen zugestimmt.

3.   Dem Beratungsergebnis zu den vorliegenden Anträgen wird zugestimmt.

4.   Der Stellenplan gem. § 5 KommHV-Doppik für 2013 wird beschlossen.

5.   Das mittelfristige Investitionsprogramm für die Planungsjahre 2014 bis 2016 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

6.   Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird wie vorgelegt beschlossen.

7.   Zur Sicherstellung der Finanzierung des nach der vorgesehenen Kreditaufnahme noch offenen Gesamtsaldos des Finanzhaushaltes 2013 sind die aus dem Jahr 2012 in das Jahr 2013 vorzutragenden Haushaltsausgabereste kritisch zu überprüfen und auf die unbedingt notwendige Mindesthöhe zu beschränken.