1. Die 2. Änderung des Bebauungsplan S-30-68 „Für das Gebiet zwischen der Reichswaisenhausstraße, der Petzoldstraße, der südlichen Mauerstraße und der Zöllnertorstraße“ wird entsprechend der im Sachvortrag genannten Zielvorstellungen als Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel mit ergänzenden Nutzungen“ eingeleitet.
  2.  Für das in Anlage 2 gekennzeichnete Gebiet wird eine Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.