Sitzung: 01.02.2013 StR/047/2013
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.41/287/2013
- Die 2. Änderung des Bebauungsplan S-30-68 „Für das Gebiet zwischen der Reichswaisenhausstraße, der Petzoldstraße, der südlichen Mauerstraße und der Zöllnertorstraße“ wird entsprechend der im Sachvortrag genannten Zielvorstellungen als Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel mit ergänzenden Nutzungen“ eingeleitet.
- Für das in Anlage 2 gekennzeichnete Gebiet wird eine Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.