1.
Den im
Plan bezeichneten Standorten für die 15 Fahrradboxen und die zu versetzenden
Fahrradständer am Bahnhof wird grundsätzlich zugestimmt.
2.
Der
Beschluss zur Umsetzung wird vertragt, bis die noch offenen Detailfragen
geklärt sind. Insbesondere sind günstigere Varianten für abschließbare
Unterbringungsmöglichkeiten für Fahrräder (z.B. als Gemeinschaftsanlage) zu
prüfen.