1.    Den im Plan bezeichneten Standorten für die 15 Fahrradboxen und die zu versetzenden Fahrradständer am Bahnhof wird grundsätzlich zugestimmt.

2.    Der Beschluss zur Umsetzung wird vertragt, bis die noch offenen Detailfragen geklärt sind. Insbesondere sind günstigere Varianten für abschließbare Unterbringungsmöglichkeiten für Fahrräder (z.B. als Gemeinschaftsanlage) zu prüfen.