Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 36

 

1.    Die Abwägungsvorschläge zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Anlagen 2.a‑2.c) werden als Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.

2.    Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L‑8‑66 „Kappelberg‑Süd“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem in der Anlage 3.a‑3.c beigefügten Planblatt und dem Satzungstext wird unter Hinweis auf die Begründung gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.