Sitzung: 15.05.2013 UA/022/2013
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Vorlage: A.26/109/2013
1. Die ca. 50 Standplätze für Altkleidercontainer auf öffentlichem
Grund sollen ab 01.04.2014 neu vergeben werden
2. Gewerbliche Sammlungen von Altkleidern und -schuhen außerhalb des
nach Ziffer 1 zu vergebenden kommunalen Sammelsystems sollen im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten künftig unterbunden werden. Insoweit sollen auch
keine weiteren Sondernutzungen für gewerbliche Sammlungen auf öffentlichem
Grund genehmigt werden.
3. Nachgewiesen gemeinnützige Sammlungen von Altkleidern und
-schuhen sind neben der kommunalen Erfassung weiterhin zulässig. Hierzu sollen
auch in angemessenem Umfang Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen..