Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

1.    Die ca. 50 Standplätze für Altkleidercontainer auf öffentlichem Grund sollen ab 01.04.2014 neu vergeben werden

 

2.    Gewerbliche Sammlungen von Altkleidern und -schuhen außerhalb des nach Ziffer 1 zu vergebenden kommunalen Sammelsystems sollen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten künftig unterbunden werden. Insoweit sollen auch keine weiteren Sondernutzungen für gewerbliche Sammlungen auf öffentlichem Grund genehmigt werden.

 

3.    Nachgewiesen gemeinnützige Sammlungen von Altkleidern und -schuhen sind neben der kommunalen Erfassung weiterhin zulässig. Hierzu sollen auch in angemessenem Umfang Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen..