Sitzung: 28.06.2013 StR/052/2013
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 31
Vorlage: A.41/311/2013
2. Der Straßenausbau in der bestehenden Ansbacher Straße kann unabhängig von der geplanten Verlängerung der Ansbacher Straße zur Regelsbacher Straße hin und dem Bebauungsplanverfahren S 112-12 erfolgen.
3. Der abgeänderten Planung wird zugestimmt.
4. Die Haushaltsmittel zur Realisierung des Straßenausbaus in der bestehenden Ansbacher Straße im Jahr 2014 sind anzumelden.