Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 31

1.    Die Planung wird bei dem Platz an der Einmündung der Heilsbronner Straße in die Ansbacher Straße wie vorgeschlagen abgeändert.

2.    Der Straßenausbau in der bestehenden Ansbacher Straße kann unabhängig von der geplanten Verlängerung der Ansbacher Straße zur Regelsbacher Straße hin und dem Bebauungsplanverfahren S 112-12 erfolgen.

3.    Der abgeänderten Planung wird zugestimmt.

4.    Die Haushaltsmittel zur Realisierung des Straßenausbaus in der bestehenden Ansbacher Straße im Jahr 2014 sind anzumelden.