Sitzung: 25.07.2013 StR/061/2013
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: Ref.2/070/2013
- Einstimmig -
- Die Richtlinie der Stadt Schwabach für den Schwabach-Pass wird in §
2 Berechtigter Personenkreis Satz 1 wie folgt geändert:
„Zur Beantragung des Schwabach-Passes sind Kinder und Jugendliche
zwischen 0 – 18 Jahren berechtigt, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt
lebender Elternteil Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch, Wohngeld oder Kinderzuschlag
nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder des Asylbewerberleistungsgesetzes
haben.“
Die Regelungen für den bisherigen Kreis der Berechtigten (Lebensalter
bis zur Volljährigkeit) bleiben im Übrigen unverändert.
- Der Teilnehmerkreis des Schwabach Passes wird auf Menschen ab
Vollendung des 18. Lebensjahres, die die im Sachvortrag beschriebenen
Voraussetzungen erfüllen, mit folgendem Leistungsspektrum erweitert:
a) kostenlos: Stadtbibliothek
b) kostenlos: jährlich ein Angebot der VHS „Beruf und Karriere“
c) kostenlos: Besuch des Stadtmuseums
d) kostenlos: städt. Führungen
e) ermäßigt: sonstige VHS Angebote
f) ermäßigt: städt. Kulturveranstaltungen (LesArt etc.)
- Ja 17 Nein 19 - abgelehnt
g) ermäßigt: Eintritt in das Parkbad probeweise für zwei Badesaisons.